Corporate Governance
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.
Corporate Governance steht für die verantwortungsbewusste Leitung bei gleichzeitiger Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen.
Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MOLOGEN AG erfüllen die meisten Empfehlungen des Kodex. Sie geben jedes Jahr eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ab.
Aktuelle Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MOLOGEN AG
Ansprechpartner:
Jörg Petraß
Finanzvorstand
Tel.: +49 - 30 - 84 17 88 - 13
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
[email protected]
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