Freiwillige Mitteilung analog § 15 WpHG am 30.11.2001

Vorstand zum Aktienrückkauf ermächtigt

Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2001 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß §71 (8) AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von bis zu 10% des Grundkapitals, d.h. auf höchstens 495.000 Stückaktien, beschränkt. Von der Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals Gebrauch gemacht werden. Sie gilt bis zum 30. November 2002.

Der Aufsichtsrat hat auf seiner ordentlichen Sitzung zugestimmt, dass der Vorstand gemäß des Hauptversammlungsbeschlusses eigene Aktien erwerben darf. Der Vorstand erläutert, dass mit dem formalen Schritt der Handlungsspielraum erschlossen wird, den die Hauptversammlung genehmigt hat. Das Instrument des Aktienrückkaufs kann nun effektiv zu gegebener Zeit eingesetzt werden. Gegenwärtig sieht der Vorstand noch keinen Handlungsbedarf.

Mologen ist 1998 als eines der ersten deutschen Biotechnologie-Unternehmen an die Börse gegangen und notiert im Freiverkehr. Das Unternehmen entwickelt und verwendet neue genbasierte Technologien und Produkte zur Vorbeugung und Heilung von Krankheiten. Den Schwerpunkt der Entwicklungsarbeit bildet die von Mologen patentierte MIDGE®-Technologie. Mit ihr können genetische Informationen sicher und effizient als Medikament eingesetzt werden.

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